Es gibt Dinge, die relativ einfach sind, die aber in Bremen unnötig kompliziert werden. Ein Beispiel gefällig? Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) von 2016 zum Beispiel. Eine wichtige Änderung dieser Novellierung war, dass geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen auf Straßen vor sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern nicht mehr an die “Feststellung einer besonderen Gefahrenlage in der Örtlichkeit” gebunden sind. Das Ziel war, die Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, vor allem Kindere und Senioren, zu erhöhen.
Verkehrssicherheit vor Schulen neu geordnet
Damit dieses Ziel auch einfach umgesetzt werden kann, wurde die entsprechende Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zum Verkehrszeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) verändert bzw. neu gefasst. Die neue Regelung gibt vor, dass innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit an Straßen im unmittelbaren Bereich dieser Einrichtungen in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken ist, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden ist.
Es gibt ein paar Definitionen, die klären, war zum starken Ziel- und Quellverkehr mit den kritischen Begleiterscheinungen gehört:
- Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen,
- erhöhter Parkraumsuchverkehr,
- häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger,
- Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern.
Klingt eigentlich alles ganz einfach, oder? In Bremen offenbar nicht. Man könnte eigentlich denken, dass die Grundschule Oberneuland und die Tobias Schule in Oberneuland genau zu diesen sensiblen Einrichtungen gehören. Aber so einfach ist es dann wohl doch nicht.
Es gibt natürlich Ausnahmen von der Regel. Auf die Absenkungen der Geschwindigkeit kann in Ausnahmefällen verzichtet werden, wenn zu befürchten ist, dass
- Verkehre in das Wohnumfeld ausweichen oder
- es relevante Auswirkungen auf den ÖPNV-Taktfahrplan gibt.
Daneben muss in diesen Fällen abgewogen werden, ob es weitere relevante Belange gibt: Die Größte der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch weitere Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen, wie Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter.
Unnötige Prüfung verzögert Verkehrssicherheit
Genau diese Ausnahmen machen es in Bremen und Oberneuland offenbar schwierig. Statt direkt Tempo 30 vor der Grundschule Oberneuland und der Tobias-Schule einzurichten, wird erst einmal geprüft. Und das bis Anfang 2019.
Da stellt sich mir doch die Frage: Warum fällt die Grundschule Oberneuland in die Ausnahmeregelung? Ein Ausweichen in die umliegenden Wohngebiete ist nicht zu befürchten und Auswirkungen auf den ÖPNV wird es auch nicht geben. Für die Tobias-Schule ist ein Ausweichen in die Wohngebiete ebenso zu verneinen. Das kurze Stück Tempo 30 wird auch nicht den ÖPNV behindert – das ist jedem klar, der mit offenen Augen durch Oberneuland geht.
Statt pragmatisch und zügig zu einer Lösung zu kommen, soll erst einmal bis Anfang 2019 geprüft werden. Da stellt sich einem die Frage: Warum wird hier noch geprüft, statt zügig für die Sicherheit der Schüler zu sorgen?
Sinnvoll wäre eine Lösung bis spätestens zum neuen Schuljahr!